Wenn Sie eine Karriere in diesem Bereich in Betracht ziehen oder bereits darin tätig sind, ist es wichtig, die grundlegenden Informationen zu Löhnen und Arbeitszeiten zu kennen.
Gemäß dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der ab dem 1. Februar 2025 gilt, variieren die Löhne je nach beruflicher Kategorie und Erfahrungsstufe des Mitarbeiters.
Kategorie Ia: Mitarbeitende ohne abgeschlossene Lehre.
Kategorie Ib: Mitarbeitende ohne Lehre, die eine Progresso-Ausbildung abgeschlossen haben.
Kategorie IIIa: Mitarbeitende mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer gleichwertigen Ausbildung.
Kategorie IV: Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung gemäß Artikel 27 des GAV.
Praktikanten und Mitarbeiter mit wenig Erfahrung können während der ersten Monate ihrer Tätigkeit reduzierte Löhne (bis maximal 8% niedriger) erhalten, abhängig von einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Der Gastronomiesektor in der Schweiz bietet verschiedene vertragliche Optionen hinsichtlich der Arbeitszeiten:
Zusätzlich zum Grundlohn sind die folgenden Zuschläge wichtig:
Diese Zuschläge sind in der Berechnung des Gesamtlohns enthalten, können jedoch je nach Regelmäßigkeit der Arbeitszeit und Vertragsart variieren.
Das Arbeiten im Gastronomiesektor der Schweiz bietet wettbewerbsfähige Löhne und geschützte Rechte. Es ist jedoch wichtig, die Details Ihres Vertrags, einschließlich der Arbeitszeiten und Zuschläge, zu kennen, um eine vollständige Übersicht über Ihre Möglichkeiten zu haben. Wenn Sie Fragen haben oder mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihre Karriere in der Schweiz voranbringen können, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und unseren Blog zu verfolgen!