Im Schweizer Gastgewerbe ist das Verständnis und die Einhaltung der Vorschriften zu Arbeitszeiten und Pausen entscheidend, um das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu gewährleisten und gesetzeskonform zu handeln. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen.
Das Schweizer Arbeitsgesetz legt die maximale wöchentliche Arbeitszeit für die meisten Beschäftigten, einschließlich derjenigen im Gastgewerbe, auf 50 Stunden fest. (seco.admin.ch)
Arbeitnehmer haben Anspruch auf obligatorische Pausen, die je nach täglicher Arbeitszeit variieren:
Diese Pausen gelten nicht als bezahlte Arbeitszeit. (ch.ch)
Zwischen zwei Arbeitstagen haben Mitarbeitende Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.
Einmal pro Woche kann diese Ruhezeit auf 8 Stunden verkürzt werden, sofern der Durchschnitt innerhalb von zwei Wochen 11 Stunden beträgt. (ch.ch)
Zusätzlich muss jede Woche eine ununterbrochene Ruhezeit von 35 Stunden gewährt werden, die mindestens einen ganzen Tag (in der Regel Sonntag) umfasst. (seco.admin.ch)
Überstunden sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und müssen entweder mit einem 25%igen Lohnzuschlag oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden, sofern dies zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. (ch.ch)
Das Gastgewerbe erfordert oft eine hohe Flexibilität bei den Arbeitszeiten aufgrund der Art des Services. Dennoch müssen Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden zu schützen.
Zusätzlich können Branchenspezifische Vereinbarungen oder Gesamtarbeitsverträge besondere Regelungen enthalten. Daher ist es ratsam, diese Dokumente zu prüfen und sich bei Unsicherheiten an einen Arbeitsrechtsexperten zu wenden.
Weitere Informationen zu den Schweizer Vorschriften zu Arbeitszeiten und Pausen finden Sie auf der offiziellen Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). (seco.admin.ch)
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